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Das Recht
der Verwertung,
Veröffentlichung
und jedweder
sonstiger Nutzung
an Abbildungen
eines Fotomodells
entsteht frühestens
nach vollständigem
Zahlungseingang
bei Wiener
Models Model
Management
GmbH.
Der Vertragspartner
ist nur berechtigt,
die erstellten
Aufnahmen redaktionell
und in Katalogen
bzw. Prospekten
zu veröffentlichen.
Weitergehende
Veröffentlichungsrechte
bedürfen
ausdrücklich
der vorhergehenden
Absprache mit
Wiener Models
Model Management
GmbH.
Veröffentlichungs-
und Verwendungsrechte
erlöschen,
sofern nichts
anderes vereinbart
worden ist,
ein Jahr nach
der erstmaligen
Veröffentlichung.
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Im Falle des Zahlungsverzuges werden 1 % Zinsen pro Monat
in Anrechnung gebracht, und es gilt als vereinbart, dass
der Auftraggeber in diesem Fall auch anfallende Mahnspesen
zu bezahlen hat.
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Bei Stornierung einer bereits bestätigten Buchung,
werden bis 7 Tage vor vereinbartem Arbeitsbeginn 50 %, danach
100 % des Gesamthonorars zuzüglich anfallender Spesen
verrechnet.
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Ein Arbeitstag beträgt maximal 8 Stunden exklusive
Mittagspause; ein halber Arbeitstag maximal 4 Stunden. Überstunden
sowie Arbeitsstunden in der Nacht (22.00 bis 6.00 Uhr) werden
mit 50 % über dem Stundensatz berechnet.
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Für jeden Reisetag wird, sofern keine
andere Vereinbarung besteht, ein halbes Tageshonorar
verrechnet.
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Anfallende Spesen werden wie folgt verrechnet:
a) Übernachtungskosten (beinhalten Übernachtung
und Frühstück) trägt zur Gänze der Vertragspartner.
Reisekosten
(Flug, Zug 1. Klasse,
Taxi, Bus, Kilometergeld
etc.) trägt
ebenfalls zur Gänze der Vertragspartner.
b) Bei Terminen
außerhalb der Stadtgrenze Wiens (Wien-Umgebung) werden
12,25 % des Gesamttagessatzes
von der Agentur verrechnet.
c) Sollte bei
einer Tagesbuchung für keine entsprechende Verpflegung
gesorgt sein, fallen Diäten laut § 26 Einkommenssteuergesetz
an.
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Der Auftraggeber haftet für die Bezahlung der Honorare
zur ungeteilten Hand mit einem allfälligen Geschäftsherrn
in oder für dessen Auftrag er handelt. Beide werden
Vertragspartner im Sinne der Geschäftsbedingungen.
Der Auftraggeber überträgt weiters im Fall des
Zahlungsverzuges des Geschäftsherrn seine Forderung
gegen diesen an die Wiener Models Model Management GmbH,
die sich aus dem Erlös befriedigen kann.
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Bei jeder Arbeit, die ein gebuchtes Modell
zu verrichten hat, hat der Kunde das
Modell zu versichern,
d.h. er haftet für sämtliche Unfälle, Verletzungen etc.
die dem Modell in Rahmen des Auftrages entstehen. Es wird
empfohlen, Haftpflicht und Unfallversicherung abzuschließen.
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Bei Nichteinhaltung der Buchung aus Verschulden
des Modells oder der Agentur Wiener
Models Model Management
GmbH, entfällt
maximal das Honorar inklusive der Agenturprovision. Eine
weitergehende Haftung, Regress, Gewährleistung und
Schadenersatzansprüche werden ausgeschlossen.
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Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Wien.